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Börsennotierte Unternehmen

Selbstbeurteilung nach Ziffer D.12 DCGK

Evaluierung und Selbstbeurteilung von Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

Anforderungen an börsennotierte Unternehmen

Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bringt diverse inhaltliche Änderungen. Der Aufsichtsrat steht nicht nur mit den Themen Anzahl der Aufsichtsratsmandate und Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mitglieder im Fokus, sondern auch hinsichtlich der Selbstbeurteilung bzw. Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit. Ziffer D.12 formuliert, dass

Die Evaluierung kann und sollte dabei mehr leisten als eine rein regulatorisch getriebene Plichtkür. Sie sollte

ECBE als Ihr externer Begleiter

ECBE begleitet Sie und gestaltet die Evaluierung nach Ihren Bedürfnissen. Wir sichern Ihnen einen effizienten Evaluierungsprozess, eine umfassende Bestandsaufnahme mit systematischem Compliance- und Best Practice-Abgleich sowie unternehmensindividuelle Handlungsempfehlungen mit Augenmaß. Dabei werden Prozess und Inhalt der Evaluierung stets an Ihre Bedürfnisse und die spezifische Unternehmenssituation angepasst. Ob standardisiert oder individualisiert, toolbasierte Evaluierung oder strukturierte persönliche Gespräche bzw. moderierte Workshops - unsere wählbaren Leistungen erlauben eine maßgeschneiderte und kalkulierbare Evaluierung.

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